WORTMAGIE

#Lektorat #Korrektorat #undmehr

AGB

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Einzelunternehmung Wortmagie Lektorat, Sina Frambach, Leininger Pfad 8a, 67271 Mertesheim (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Auftragnehmerin und deren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) getätigt werden.
1.2 Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt worden sind.

2. Angebot, Leistungsumfang, Vertragsschluss
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zugrunde liegenden Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag und dessen Anlagen. Änderungen des Leistungsumfanges, die sich aus dem Bereich des Auftraggebers ergeben, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der notwendigen Unterlagen und Informationen, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der Auftragnehmerin zu verantworten sind.

3. Auftragsabwicklung
3.1 Bei einem vereinbarten Lektorat werden Veränderungen hinsichtlich Stil, Ausdruck, Satzbau und Inhalt als Verbesserungsvorschläge vorgenommen. Die Änderungen werden nachvollziehbar für den Auftraggeber im Text gekennzeichnet. Diese Änderungen müssen vom Auftraggeber überprüft werden. Entsprechend wird für Veränderungen am Stil und alle weiteren Lektoratsaufgaben von der Auftragnehmerin keine Haftung übernommen.
3.2. Im Rahmen eines vereinbarten Korrektorats wird der Text des Auftraggebers von der Auftragnehmerin im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung geprüft und korrigiert. Eine hohe Fehlermenge im Quelltext (Ausgangszustand) kann dazu führen, dass trotz eingehender Prüfung Fehler im Zieltext verbleiben, was der Auftraggeber anerkennt. Es besteht keine Garantie für eine völlige Fehlerfreiheit des Zieltextes.
3.3 Im Rahmen vereinbarter Gestaltungsdienstleistungen (z. B. Klappentext) besteht für die Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Bearbeitungen oder nach Fertigstellung der Dienstleistungen Änderungen, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen und dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
3.5 Die Herstellungsüberwachung durch die Auftragnehmerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Herstellungsüberwachung ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach eigenem Ermessen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Auftragnehmerin haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.6 Wünscht der Auftraggeber, dass die Auftragnehmerin ihm auftragsrelevante Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
3.7 Überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin im Rahmen der Ausführung des Projektes Vorlagen (z. B. Daten, Texte, Fotos, Grafiken usw.), hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Die Auftragnehmerin prüft nicht, ob die gelieferten Projektbestandteile die Rechte Dritter verletzen. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

4. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen
4.1 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit sowie Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten und berechtigt sie dahingehend, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Krankheit anzeigen. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Fertigstellung der Leistung durch die besonderen Umstände für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
4.2 Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen.
4.3 Die Auftragnehmerin ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

5. Urheberrecht, Nutzungsrechte
5.1 Alle erstellten Texte, Grafiken, Entwürfe sowie Werke, die dem Urhebergesetz gemäß § 2 UrhG unterliegen, unterliegen auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes dem Urhebergesetz.
5.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5.3 Vom Auftraggeber abgenommene Textbearbeitungen sowie von der Auftragnehmerin erstellte Texte, Grafiken und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Die Auftragnehmerin behält alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für die Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe – mindestens in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung – zu verlangen.
5.4 Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die dem Urheberrecht unterliegenden Arbeiten der Auftragnehmerin ausschließlich für den jeweils vereinbarten Zweck Verwendung finden. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Auftragnehmerin bleibt in jedem Fall, auch wenn der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht bekommt, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
5.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu.
5.6 Die übertragenen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin als Urheber und ihrem Auftraggeber. Wiederholungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Auftragnehmerin, soweit dies im Angebot nicht anderweitig beschrieben ist.
5.7 Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, auf Originalen und sonstigen Projekten, die dem Urhebergesetz unterliegen, als Urheber genannt zu werden. Die Nennung erfolgt durch die Erwähnung von Unternehmerin, Firmenbezeichnung und URL.

6. Vertragsrücktritt, Kündigung
6.1 Der Auftragnehmerin wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Auftraggeber übergebene Material rechts- oder sittenwidrig, verfassungsrechtlich bedenklich oder technisch nicht verwendbar ist.
6.2 Kündigt der Auftraggeber nach bereits erteiltem Auftrag oder nach angefertigten Entwürfen aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu verantworten hat, den Vertrag, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von mindestens 30% des Netto-Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Anspruch nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, vorbehalten.
6.3 Eine jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.
6.4 Wird die Geschäfts- und Kundenbeziehung einseitig beendet und bestehen keine weiteren durch den Gesetzgeber vorgesehenen Aufbewahrungsgründe und -pflichten, werden alle in der Datenschutzerklärung näher beschriebenen Kundendaten automatisch gelöscht. Damit verbunden ist ein Ausschluss der Leistungspflicht gemäß § 275 BGB wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Die vereinbarten Vergütungen sind ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Die Anfertigung von Texten, Textbearbeitungen, Layouts, Grafiken, Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.3 Die Vergütungen einer Vorkasse-Rechnung sind nach Auftragserteilung, die Abschlussrechnungen sind nach Abnahme von Texten, Textbearbeitungen, erstellten Layouts, Entwürfen sowie anderen Werken und Leistungen fällig.
7.4 Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel 10 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen (Nichtgefallen) verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Andere Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 12 Werktagen nach Lieferung schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Lieferung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
7.5 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin.
7.6 Die Auftragnehmerin gewährt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen vermerkt sind. Das angegebene Zahlungsziel steht für den Buchungstag des Kontos der Auftragnehmerin.
7.7 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
7.8 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, kann die Auftragnehmerin Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
7.9 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Ebenso sind Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für Fotos und Druck etc. vom Auftraggeber zu erstatten.
7.10 Werden erstellte Layouts, Entwürfe, Zeichnungen und Werke, die dem Urhebergesetz gemäß § 2 UrhG unterliegen, erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

8. Belegexemplare
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mindestens ein einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An erstellten Layouts, Grafiken, Entwürfen sowie Werken, die dem Urhebergesetz gemäß § 2 UrhG unterliegen, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
9.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

10. Haftung, Gewährleistung
10.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die nicht auf Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen und nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten.
10.2 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
10.3 Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben geliefert wurden, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.4 Mit der Genehmigung von Text- und Bildbearbeitungen, Gestaltungen und Entwürfen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Grafik bzw. Layout.
10.5 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die Auftragnehmerin nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.
10.6 Mit den durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen ist keinerlei rechtliche Beratung verbunden. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für die wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
10.7 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.8 Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
10.9 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an den Vertragsgegenständen Veränderungen oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bzw. unsachgemäße Handhabung, außergewöhnliche Beanspruchung und außergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung, Verwendung von nicht vom Hersteller oder der Auftragnehmerin empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf Datenübertragungs-Einrichtungen und deren Zuleitungen sowie auf Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.

11. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

12. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die für ihn erstellten Buchprojekte etc. bei Bedarf als »Referenz« öffentlich auf ihrer Homepage ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwendet. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Autorname/Pseudonym/Firmenname bzw. Logo – ggf. mit URL – oder positive Zitate oder Rezensionen in ihrer ebenfalls für Werbezwecke verwendeten Referenzliste aufgenommen werden dürfen. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die die Auftragnehmerin im Rahmen für Unternehmen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und die Auftragnehmerin um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
13.2 Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Auftragnehmerin.
13.3 Gerichtsstand ist Mertesheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wortmagie - Lektorat, Inh. Sina Frambach
Leininger Pfad 8a, 67271 Mertesheim
Telefon: +49 152 08439055
eMail: sinaframbach@wortmagie-lektorat.de
Web: www.wortmagie-lektorat.de
Stand: 01.05.2024